Die ernährungsmedizinische Beratung/ Ernährungstherapie richtet sich grundsätzlich an bereits Erkrankte oder Personen mit Risikofaktoren. Sie dient der Rehabilitierung. Grundlage ist § 43 SGB V.
Eine ernährungsmedizinische Beratung/ Ernährungstherapie kann bei folgenden Erkrankungen statt finden:
Die Ernährungstherapie kann vom behandelnden Arzt verordnet werden. Je nach Krankenkasse werden nach Ausstellung der Verordnung (Notwendigkeitsbescheinigung) und Einreichung eines Kostenvoranschlages, unterschiedliche Anteile (bis zu 80%) der Kosten übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Durchführung der Ernährungstherapie kann auch ohne Verordnung erfolgen, jedoch bezuschusst die Krankenkasse dies nicht.