Praxis für  Ernährungsberatung und  Gesundheitsförderung            
          Stephanie Hartlieb          M.Sc. Ernährungswissenschaften /Ernährungsberaterin DGE
 

Ernährungsmedizinische Beratung / Ernährungstherapie

Die ernährungsmedizinische Beratung/ Ernährungstherapie richtet sich grundsätzlich an bereits Erkrankte oder Personen mit Risikofaktoren. Sie dient der Rehabilitierung. Grundlage ist § 43 SGB V.

Eine ernährungsmedizinische Beratung/ Ernährungstherapie kann bei folgenden Erkrankungen statt finden:

  • Adipositas (Übergewicht) ab BMI 30
  • Adipositas (Übergewicht) < BMI 30 und Risikofaktor
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Lactoseintoleranz, Fructosemalabsorption, u.a.)
  • Darmerkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes Mellitus Typ II

Die Ernährungstherapie kann vom behandelnden Arzt verordnet werden. Je nach Krankenkasse werden nach Ausstellung der Verordnung (Notwendigkeitsbescheinigung) und Einreichung eines Kostenvoranschlages, unterschiedliche Anteile (bis zu 80%) der Kosten übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Die Durchführung der Ernährungstherapie kann auch ohne Verordnung erfolgen, jedoch bezuschusst die Krankenkasse dies nicht.