Sie als Unternehmer profitieren von gesunden Mitarbeitern, die Krankheitstage sinken und die Mitarbeiter fühlen sich wohl. Sprechen Sie mich an.
Eine betriebliche Gesundheitsförderung gemäß §20 SGB V, wird von den Krankenkassen bezuschusst und/oder Sie können eine Kosteneinsparung gemäß EStG §3 Nr. 34 über einen jährlichen Steuerfreibetrag von 500,-- EUR pro Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Beispiele für eine betriebliche Gesundheitsförderung:
Was am besten zu Ihrem Unternehmen passt, besprechen wir bei einem Analysegespräch. Ihre Wünsche werden selbstverständlich berücksichtigt.